Die Geburt ist geschafft und alle sind wohlauf - jetzt gibt es noch einige wichtige rechtliche Angelegenheiten, die geregelt werden müssen. Dabei spielt Timing eine große Rolle, denn für bestimmte Themen ist nach de Geburt nur wenig Zeit. Wir haben auch hier alles kurz und knackig mit Hilfe von Sandra Runge, Rechtsanwältin für Familienrecht, zusammengefasst.
Die wichtigsten Fakten
Bei einer Geburt im Krankenhaus oder dem Geburtshaus wird die Geburt eures Kindes automatisch an das Standesamt gemeldet bzw. angezeigt. Anders ist es bei der Hausgeburt. Hier musst du bzw. dein:e Partner:in, denn du sollst dich ja schonen, euch selbst darum kümmern. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Geburt muss diese im Standesamt angemeldet werden. Dafür sind folgende Unterlagen nötig:
Bei verheirateten Paaren:
- gültiger Reisepass (mit Meldebescheinigung) bzw. Personalausweis beider Eltern
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheschließung in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008) bzw. Heiratsurkunde/ Eheurkunde und die Geburtsurkunden beider Eltern
- eine gemeinsame formlose Erklärung über den Vornamen des Kindes, bei getrennter Namensführung auch über den Familiennamen des Kindes
- ggf. Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden oder Erwerbserklärungen und Namensänderungsurkunden der Eltern
Bei unverheirateten Paaren:
- gültiger Reisepass (mit Meldebescheinigung) bzw. Personalausweis beider Eltern
- Vaterschafts- und Sorgerechtsanerkennung
- eine gemeinsame formlose Erklärung über den Vornamen und Familiennamen des Kindes
- ggf. Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden oder Erwerbserklärungen und Namensänderungsurkunden der Eltern
Erst nach der Anmeldung im Standesamt erhält dein Kind eine Geburtsurkunde. Diese gibt es insgesamt in dreifacher Ausführung: eine für die Beantragung des Kindergeldes, eine für die Elterngeldstelle und eine für die Krankenkasse deines Kindes.
Wenn deine Elternzeit sich an den Mutterschutz anschließen soll, musst du, falls du es noch nicht getan hast, jetzt deine Elternzeit anmelden.
Siehe hierzu auch unsere Zusammenfassung unter Legal Tipps & Wissenswertes zur Schwangerschaft.
Hierzu findest du im Legal Tipps & Wissenswertes in der Schwangerschaft einen ausführlichen Beitrag. Verlinkung auf Schwangerschaft: 3.4 Rechtliches
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt wird. Diese Leistung erhalten Eltern, um sie steuerlich zu entlasten. Es ist streng genommen also keine Zuwendung vom Staat, sondern eine Rückerstattung von Steuern, die Eltern zahlen, wenn sie Aufwendungen für ihre Kinder tätigen. Die Rechtsgrundlage für das Kindergeld ist das Einkommenssteuergesetz (EStG) bzw. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Der Kindergeldanspruch besteht immer pro Kind. Die Höhe des Kindergelds für 2022:
Erstes Kind und zweites Kind
Monatliches Kindergeld: 219 Euro
Drittes Kind
Monatliches Kindergeld: 225 Euro
Jedes weitere Kind
Monatliches Kindergeld: 250 Euro
Kindergeld erhältst du, wenn du nachfolgende Voraussetzungen erfüllst:
- du in Deutschland Einkünfte erzielst und deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast
- dein Kind unter 18 Jahre alt ist
Zur Beantragung des Kindergeldes benötigst du eine Steueridentifikationsnummer für dein Kind. Diese bekommst du ca. 3 Monate nach der Geburt deines Kindes vom Bundeszentralamt für Steuern zugesendet, wenn die Meldebehörde (im Normalfall das Standesamt) die Daten übermittelt hat.
Weitere Informationen sowie den Online Antrag findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
All diese Punkte und vieles mehr findet ihr noch einmal übersichtlich zusammengefasst in unserem Kalender für nach der Geburt und das Wochenbett.
Melde dich hier an, um die Checkliste herunterladen zu können.Und alle rechtlichen Themen noch einmal in einer Checkliste, übrsichtlich zusammengefasst.
buchtipp
don't worry, be mummy
Wenn du darüber hinaus noch mehr wissen willst oder das Ganze vertiefen möchtest, empfehlen wir dir das Buch von Sandra Runge “Don’t worry, be mummy”