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Legal Tipps & Wissenswertes in der Schwangerschaft

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Schwangerschaft, Geburt, das Elternwerden und Elternsein sind mit zahlreichen rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen verbunden. Anträge, Fristen und Formulare können ein scheinbar undurchschaubares und überwältigendes Thema sein. Um sicherzustellen, dass ihr nichts Wichtiges überseht, haben wir mit Unterstützung von Rechtsanwältin Sandra Runge die entscheidenden Fakten für euch zusammengestellt. Sandra ist auf Arbeitsrecht spezialisiert, mit einem Fokus auf Diskriminierung in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternzeit und dem beruflichen Wiedereinstieg.

Die wichtigsten Fakten

1. Trimester / SSW 1.-12.

Deine Schwangerschaft sollte eine Zeit der Vorfreude und des Genusses sein. Damit du sorglos durch die Geburt gehen und das Mamasein voll auskosten kannst, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Leistungen deiner Krankenkasse in Bezug auf Schwangerschaft und Geburt zu informieren. Dies gilt besonders, wenn du privat versichert bist, da private Krankenversicherungen nicht automatisch alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abdecken.

Wichtige Leistungen, die in dieser Zeit für dich relevant sind, umfassen:

  • Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerenvorsorge: Regelmäßige Checks, um die Gesundheit von dir und deinem Baby zu überwachen.
  • Leistungen rund um die Entbindung: Dazu gehören stationäre oder ambulante Entbindungen, eine Geburt im Geburtshaus oder eine Hausgeburt.
  • Hebammenunterstützung: Betreuung vor, während und nach der Geburt durch eine Hebamme.
  • Arznei-, Verbands- und Heilmittel: Informationen darüber, welche Mittel während und nach deiner Schwangerschaft von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Häusliche Pflege und Haushaltshilfe: Unterstützung, falls du während der Schwangerschaft oder Entbindung Hilfe benötigst, besonders wenn du allein lebst oder niemand im Haushalt ist, der dich unterstützen kann.
  • Mutterschaftsgeld: Ein finanzieller Zuschuss während der Mutterschutzfrist.
  • Dienste und Leistungen nach der Geburt: Unterstützung, wenn dein Kind erkrankt und du deshalb nicht arbeiten gehen kannst.

Es ist ebenfalls sinnvoll, schon jetzt zu überlegen, wie dein Kind zukünftig versichert sein soll, ob über dich oder deinen Partner/deine Partnerin. Eventuell kann ein Krankenkassenwechsel im Vorfeld sinnvoll sein, um die bestmöglichen Konditionen für deine Familie zu sichern.

Um deine Schwangerschaft, das Wochenbett und deine Elternzeit in vollen Zügen genießen zu können und um auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorbereitet zu sein, ohne von unangenehmen Überraschungen betroffen zu sein, ist es ratsam, sich mit dem Thema Rechtsschutz auseinanderzusetzen. Leider ist die Kündigung nach der Rückkehr aus der Elternzeit keine Seltenheit, wie auch die Erfahrungen von Sandra Runge, einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältin mit Schwerpunkt auf Benachteiligung im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg, zeigen. Daher möchten wir euch wichtige Informationen zum Kündigungsschutz an die Hand geben, damit ihr im Fall der Fälle gut informiert seid.

Kündigungsschutz:

  1. Mutterschutz-Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG.
  2. Elternzeit-Kündigungsschutz: Während der Elternzeit besteht ebenso ein besonderer Kündigungsschutz gemäß § 18 BEEG.

Das bedeutet, wenn deine Elternzeit sich nahtlos an die Mutterschutzfrist anschließt, bist du vom ersten Tag deiner Schwangerschaft bis zum letzten Tag deiner Elternzeit vor Kündigungen geschützt. Dieser Schutz endet allerdings mit deinem Wiedereinstieg in den Job. Nach deiner Elternzeit fällst du wieder unter den allgemeinen Kündigungsschutz gemäß §§ 1, 23 Abs. 1 S. 3 KSchG. Eine Kündigung wäre somit unwirksam, wenn:

  • du länger als 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst,
  • dein Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt,
  • die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, es sei denn, es liegen Personen-, Verhaltens- oder betriebliche Gründe vor.

Wichtig: Solltest du von einer Kündigung betroffen sein und dagegen vorgehen wollen, musst du dies innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens tun, indem du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichst.

Da du die Kosten dieser Klage unabhängig vom Ausgang in der ersten Instanz selbst tragen musst, ist eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Sie übernimmt die Kosten deines Anwalts im Falle einer Kündigung und bietet dir so zusätzliche Sicherheit.

2. Trimester / SSW 13.-18.

Wenn du ein enges und vertrautes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast und es sich für dich richtig anfühlt, kannst du deine Schwangerschaft durchaus schon vor der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) ankündigen. Besonders in den ersten Wochen kann die Schwangerschaft durch Müdigkeit und Übelkeit, bedingt durch die hormonelle Umstellung, deine Arbeitsleistung beeinträchtigen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, offen zu sein.

Falls du in einem Beruf tätig bist, der körperlich anstrengende oder gefährliche Arbeit beinhaltet, ist es ratsam, deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich von der Schwangerschaft zu berichten. Dein Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten, was nur möglich ist, wenn er über deine Schwangerschaft informiert ist.

Wenn du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast und deine Arbeit weder für dich noch für dein ungeborenes Kind eine Gefahr darstellt, empfiehlt es sich, die Schwangerschaft nach der 12. SSW zu verkünden. Zu diesem Zeitpunkt hast du die kritische Phase, in der Fehlgeburten statistisch gesehen am häufigsten auftreten, bereits hinter dir.

Mit dem Beginn der Elternzeit ergibt sich für dich die Möglichkeit, ein Zwischenzeugnis anzufordern, eine Option, die dir unter normalen Umständen möglicherweise nicht zustehen würde. Dies kann besonders wertvoll sein, da es oft vorkommt, dass direkte Vorgesetzte, die in der Lage sind, deine Arbeit am besten zu bewerten, nach deiner Rückkehr aus der Elternzeit nicht mehr in derselben Position sind oder das Unternehmen verlassen haben. Ein Zwischenzeugnis zu diesem Zeitpunkt zu beantragen, bietet dir somit eine wertvolle Dokumentation deiner Leistungen und Kompetenzen, auf die du nicht verzichten solltest.

3. Trimester / SSW 29.-40.

Während der Mutterschutzfrist hast du, wenn du gesetzlich versichert bist, Anspruch auf Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld beläuft sich auf 13 Euro pro Tag. Solltest du privat versichert sein oder über deine Partnerin bzw. deinen Partner versichert sein, steht dir einmalig ein Betrag von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt zu.

Für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes ist eine Bescheinigung über deine Schwangerschaft sowie über den voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich, die du an deine Krankenkasse senden musst. Beachte bitte, dass ich nicht direkt Links oder spezifische Online-Formulare anbieten kann, aber du kannst den Antrag in der Regel einfach auf der Webseite deiner Krankenkasse finden oder dort nach weiteren Informationen fragen.

Den Antrag kannst du hier online beantragen:

Zum Antrag

Es hilft dabei, den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes teilweise auszugleichen, damit du oder dein:e Partner:in euch der Betreuung eures Neugeborenen widmen könnt, ohne euch allzu große finanzielle Sorgen machen zu müssen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld:

  • Gewöhnlicher Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland
  • Persönliche Betreuung des Babys
  • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit während der Bezugszeit

Höhe des Elterngeldes:

  • Zwischen 65% und 67% des Nettodurchschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes
  • Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat

Einkommensgrenzen:

  • Kein Anspruch auf Elterngeld bei einem gemeinsamen Einkommen von mehr als 250.000 Euro pro Jahr

Besondere Fälle:

  • Auch Nicht-Erwerbstätige, wie Hausfrauen oder Studenten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld.

Varianten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld: Für 12 Monate plus 2 Partnermonate; Alleinerziehende erhalten 14 Monate.
  • Elterngeld Plus: Ermöglicht den Bezug der Hälfte des Elterngeldes über einen doppelten Zeitraum.
  • Geschwisterbonus: 10% mehr Elterngeld (mindestens 75 Euro monatlich beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro beim Elterngeld Plus), wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt.
  • Partnerschaftsbonus: Bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus für Eltern, die beide Teilzeit arbeiten (25-30 Wochenstunden).

Antragstellung:

  • Der Antrag sollte direkt nach der Geburt gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn des Bezugszeitraums.

Für eine genaue Berechnung des Elterngeldes sowie eine Übersicht der benötigten Unterlagen solltest du die offiziellen Ressourcen oder Online-Rechner nutzen. Beachte bitte, dass ich keine direkten Links bereitstellen kann, aber alle Informationen sind in der Regel auf den Webseiten der zuständigen Behörden oder beim Jugendamt zu finden.

Zum Elterngeldrechner


Zur Beantragung benötigt ihr einige Unterlagen, welche genau das sind, findest du hier:

Zu den Unterlagen

Den Antrag solltest du möglichst direkt nach der Geburt stellen, spätestens aber drei Monate nach Beginn des Elterngeldbezugszeitraums.

Zum Antrag

In Deutschland ist die Regelung zum Sorgerecht klar definiert, insbesondere für ledige Mütter. Hier sind die wesentlichen Informationen zusammengefasst:

Sorgerecht für ledige Mütter:
Wenn die Mutter ledig ist, erhält sie automatisch das alleinige Sorgerecht für das Kind. Dies bedeutet, dass sie ohne Zustimmung des Vaters über alle wesentlichen Belange des Kindes entscheiden kann.

Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Paare:
Wenn du und dein Partner oder deine Partnerin euch das Sorgerecht teilen möchtet, obwohl ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr dies durch eine gemeinsame Sorgeerklärung tun. Diese Erklärung kann schon vor der Geburt beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden. Die gemeinsame Sorgeerklärung wird jedoch erst wirksam, nachdem der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Es ist ratsam, dieses Dokument in die Kliniktasche zu packen, da es für die Anmeldung der Geburt benötigt wird.

Vaterschaftsanerkennung:
Für nicht verheiratete Paare ist es notwendig, die Vaterschaft offiziell anerkennen zu lassen, um rechtliche Vaterschaftspflichten und -rechte zu etablieren. Die Anerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar erfolgen und muss öffentlich beurkundet werden. Dies bedeutet, dass die Anerkennung in Gegenwart einer berechtigten Person (z.B. einem Notar oder einem Mitarbeiter des Standes- oder Jugendamts) erklärt werden muss. Auch die Dokumente zur Vaterschaftsanerkennung sollten für die Geburtsanmeldung bereitgehalten und somit in die Kliniktasche gelegt werden.

Diese Schritte sind entscheidend, um die rechtlichen Grundlagen für euer Kind richtig zu setzen und um sicherzustellen, dass alle notwendigen Rechte und Pflichten von Anfang an klar geregelt sind.

Die Elternzeit in Deutschland bietet eine wertvolle Möglichkeit, sich in den ersten Lebensjahren intensiv um das eigene Kind zu kümmern, ohne dabei den Job zu verlieren. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Voraussetzungen für die Elternzeit:

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis (Selbstständige sind von der Regelung ausgeschlossen)
  • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und persönliche Betreuung

Dauer der Elternzeit:

  • Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, insgesamt also 36 Monate, mit dem Anspruch für beide Elternteile
  • Die Elternzeit für Mütter beginnt nach dem Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt)

Anmeldefristen:

  • Sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes
  • 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes

Besonderheiten:

  • Die Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber muss verbindlich sein; Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich
  • Bei Geburt eines weiteren Kindes während der Elternzeit kann diese für die Mutterschutzfrist unterbrochen werden, wobei Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht

Wiedereinstieg:

  • Eine frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber über den Wiedereinstieg kann Planungssicherheit für beide Seiten schaffen
  • Es empfiehlt sich, flexibel zu bleiben und das Arbeitspensum gegebenenfalls den neuen Lebensumständen anzupassen

Für eine detaillierte Planung und umfassende Informationen, auch zu rechtlichen Aspekten, kann die Beratung durch Fachbücher wie "Don’t worry be Mummy" von Sandra Runge oder eine direkte Absprache mit dem Arbeitgeber hilfreich sein. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und Bedingungen der Elternzeit auseinanderzusetzen, um eine für die eigene Familie passende Lösung zu finden.

All diese Punkte und vieles mehr findet ihr noch einmal übersichtlich zusammengefasst in unserem Kalender.

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Und wenn ihr es noch übersichtlicher braucht, gibt es hier eine Checkliste für die rechtlichen Themen vor und nach der Geburt:

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Nach der Geburt gibt es weitere wichtige To Do’s, die ihr auf dem Schirm haben solltest. Dazu findett ihr unter “Geburt & Wochenbett” eine weitere Zusammenfassung:

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buchtipp

don't worry, be mummy

Wenn du darüber hinaus noch mehr wissen willst oder das Ganze vertiefen möchtest, empfehlen wir dir das Buch von Sandra Runge “Don’t worry, be mummy

Geschrieben von

Sandra Runge

Sandra Runge ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mutter zweier Söhne und lebt in Berlin. Sie berät seit zehn Jahren Eltern, insbesondere Mütter, zu allen Rechtsfragen und Benachteiligungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg. Auf sozialen Netzwerken sowie als Autorin und Speakerin weist sie immer wieder auf rechtliche Missstände hin. Sie ist zudem Mitgründerin von Coworking Toddler, einem Kinderbetreuungskonzept, das Kita und Arbeitsplatz unter einem Dach vereint, um Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie zu ermöglichen.